Patienteninformation zum Corona-Virus

Podologie-Praxen, welche über eine Berufsausübungsbewilligung verfügen, gehören zu den Gesundheitsfachpersonen nach kantonalem Recht und dürfen gemäss Weisung des Bundesamtes für Gesundheit BAG geöffnet bleiben.

Um nötige Kontakte zu vermeiden dürfen gemäss den Erläuterung zur COVID-19-Verordnung aber nur Behandlungen und Therapien durchgeführt werden, die aus medizinischer Sicht dringend sind. Es sind keine ärztliche Verordnungen mehr erforderlich. 

 

 

Aufgrund dieser Massnahmen sind wir nur noch stark reduziert in der Praxis.

 

 Patienten/innen mit einem dringendem medizinischem Problem melden sich bitte unter: 056 535 10 10

 

Personen mit Symptomen (Fieber/Husten) oder verdacht auf eine Infektionskrankheit dürfen die Praxis nicht betreten.

 

Wir danken für Ihr Verständnis

 

Tragt sorge und bleibt gesund.